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Sustainable Remediation /
Schadstoffsanierungen in Boden, Grundwasser und Bausubstanz sollen Kontaminationen beseitigen bzw. sichern, um Gefahren für Mensch und Umwelt zu verringern und die natürlichen Funktionen der Umweltmedien wiederherzustellen. Zugleich können solche Maßnahmen selbst erhebliche Auswirkungen auf Umwelt, Wirtschaft und Gesellschaft haben. Nachhaltige Altlastensanierung beantwortet diesen Zielkonflikt.
Werden Maßnahmen nicht fachgerecht ausgewählt, geplant und umgesetzt, kann eine Sanierung — im Sinne einer Dekontamination oder Sicherung — unter Umständen größere Schäden verursachen als die ursprüngliche Verunreinigung. Eine geeignete Lösung beseitigt oder kontrolliert daher nicht tragbare Risiken effektiv und zügig und maximiert zugleich den Gesamtnutzen für Umwelt, Gesellschaft und Wirtschaft. Dies wird als nachhaltige Altlastensanierung bezeichnet (vgl. ISO 18504:2017 Bodenbeschaffenheit – Anleitung zur nachhaltigen Sanierung).
Die Bewertung einer nachhaltigen Altlastensanierung beinhaltet den Nachweis, dass — gemessen an Umwelt-, Wirtschafts- und Sozialindikatoren — der Nutzen einer Sanierung höher ist als ihre negativen Auswirkungen, sodass die Schutzziele des Bodenschutzrechts ebenso wie das Prinzip der Verhältnismäßigkeit erfüllt werden. Die optimale Sanierungslösung ist dabei über einen ausgewogenen Entscheidungsprozess zu ermitteln.
Ausgewählte Vorteile
- Effektives und zeitnahes Management von Risiken für Mensch und Umwelt im Zusammenhang mit Kontaminationen in Boden, Grundwasser und Bausubstanz;
- Verringerung des ökologischen Fußabdrucks, Reduzierung von Treibhausgasemissionen sowie Förderung von Kreislaufwirtschaft und naturbasierten Lösungen;
- Minimierung sanierungsbezogener Umweltbelastungen und Beeinträchtigungen im Umfeld;
- Schaffung eines Mehrwerts durch Optimierung des Sanierungsverfahrens und des Kosten-Nutzen-Verhältnisses sowie Vermeidung unnötiger bzw. nicht nachhaltiger Maßnahmen;
- Nachweisbares Engagement für eine nachhaltige gesellschaftliche Entwicklung;
- Erhöhte Sicherheit bei Sanierungsentscheidungen;
- Beitrag zur Umsetzung der UN-Nachhaltigkeitsziele (SDG) und der europäischen ESG-Verpflichtungen.
